Schwerpunkte

Kanzlei für Familien- und Aufenthaltsrecht

Herr Erk Werner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht. Seine Tätigkeit umfasst das Familienrecht, internationales Familienrecht, Aufenthaltsrecht, europäisches Freizügigkeitsrecht und das Völkerrecht.

Seine Tätigkeit im Familienrecht erstreckt sich auf das Unterhalts-, Vermögens-, Sorge- und Umgangsrecht sowie Fälle von Kindesentführung und häuslicher Gewalt. Herr Rechtsanwalt Werner berät Sie vertraulich und persönlich und vertritt Ihre Interessen in familiengerichtlichen Verfahren.

Seit 15 Jahren betreut Herr Rechtsanwalt Werner eine Vielzahl von Mandantinnen und Mandanten aus Spanien und Lateinamerika. Insbesondere bei ausländischen Ehegatten und bi-nationalen Paaren stellt sich die Frage des anzuwendenden Rechts und der internationalen Zuständigkeit. Um Ihre Interessen auf diesem weitläufigen Gebiet effektiv wahrnehmen zu können, hat Herr Werner Kenntnisse in ausländischen Familienrechtsordnungen sowie im europäischen und internationalen Familienprozessrecht.

Im Verwaltungsrecht ist Herr Rechtsanwalt Werner im Visums-, Aufenthalts- und EU-Freizügigkeitsrecht sowie im Konsularrecht tätig.

Für eine Beratung und Vertretung steht Herr Werner Ihnen gerne zur Verfügung. Herr Werner und das Sekretariat sprechen Deutsch, Spanisch und Englisch. Weitere Angaben finden Sie unter dem Stichwort „Kontakt“.